Vertragsrecht und AGB-Recht

Verträge gestalten unser Leben: Von den Kaufverträgen über Waren und Dienstleistungen des alltäglichen Bedarfs oder größeren Anschaffungen wie Immobilien über einen Mietvertrag, Pachtvertrag, Leasingvertrag oder Leihvertrag, Reisevertrag, Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag und Kreditvertrag bis hin zu Supportverträgen und Wartungsverträgen im EDV- bzw. IT-Bereich. Im Unternehmensbereich werden oftmals umfangreiche Gesellschafterverträge benötigt.

Dabei unterliegen in aller Regel Vertragsmuster, die für eine Vielzahl von Fällen verwendet werden, dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht). Das gilt schon, wenn Sie also zum Beispiel Wohnungen vermieten und für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse diesen Mustervertrag verwenden – unabhängig davon, ob Sie diesen Vertrag selbst erstellt, die Erstellung in Auftrag gegeben haben oder ein gängiges Muster einschlägiger Stellen wie das vom Makler, „Haus und Grund“ oder dem „Mieterverein“ verwenden. Deshalb ist es wichtig, die Regelungen des AGB-Rechts bei der Verwendung von Verträgen stets im Blick zu haben.

Alle Verträge haben das gleiche Ziel: Die nachhaltige Regelung eines oder mehrerer Rechtsgeschäfte zwischen den beteiligten natürlichen oder juristischen Personen. Das Wort „Vertrag“ beinhaltet schon den Sinn und Zweck, nämlich sich auf eine bestimmte Regelung geeinigt zu haben, schlichtweg sich zu „vertragen“.

Für die Fälle, für die sich die Beteiligten also auf ein Abfassen eines Schriftstückes geeinigt haben oder dies gar gesetzlich vorgeschrieben ist, erfordert es besondere Sorgfalt. Denn man „verträgt“ sich ja und es soll gerade vermieden werden, dass nach dem Abfassen eines Vertrages im Nachhinein noch Streit zwischen den Beteiligten darüber entsteht.

Wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen Formulierung und Überprüfung von Verträgen sowie bei der Lösung von Konflikten im Bereich der Vertragsgestaltung.

Unsere Beratung & Vertretung im Überblick:

Vertragsrecht

Beratung im Vertragsrecht
Erstellung von Verträgen
Überprüfung von Verträgen
Unterstützung im Leistungsstörungsfall wie Verzug, Mängel, Unmöglichkeit, Minderung
Abwehr und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

AGB-Recht

Beratung im AGB-Recht
Erstellung von AGB
Überprüfung von AGB
Unterstützung im Fall der Verwendung unwirksamer AGB
Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem AGB-Recht