Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass Personen vor Repressalien wie beispielweise Kündigung oder Versetzung geschützt werden, wenn sie Verstöße gegen das EU-Recht oder deutsche Vorschriften in bestimmten Bereichen melden.

Organisationen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen ab Juli 2023 sichere Meldekanäle einrichten. Für Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten gilt das ab Dezember 2023. Eingehende Meldungen müssen mit der gebotenen Vertraulichkeit für Hinweisgebende, Beschuldigte, Zeugen und sonstige Beteiligte verarbeitet werden. Es ist eine Meldestelle mit technischem wie fachlichem Rüstzeug einzurichten. Wenn eine Organisation keinen ausreichenden Schutz für Hinweisgeber bietet, dürfen sich diese an andere, externe Meldekanäle wie Behörden wenden.

Wir bieten Ihnen als Ombudsstelle in einer Rechtsanwaltskanzlei kompetente Betreuung durch unabhängige und qualifizierte Volljuristen.

Meldekanäle für Hinweise: Hinweisgeberportal

Wenn Sie uns das Mandat für diese Aufgabe in Ihrer Organisation erteilen, können sich Ihre Beschäftigten und andere Hinweisgebende direkt an uns wenden. Unser Hinweisgeberportal haben wir so gestaltet, dass die Abgabe mündlicher und textlicher Meldungen vertraulich möglich ist: Per Briefpost, E-Mail, Telefon oder vor Ort bei uns in der Kanzlei. Wir arbeiten aber auch mit einer speziellen Whistleblowing-Software, wenn Sie das wünschen.

Ihr Vorteil: Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und geben Informationen zur Identität von Hinweisgebenden grundsätzlich nur dann preis, wenn dies gesetzlich vorgesehen oder rechtlich zulässig ist. Das heißt auch, dass Sie sich nicht um aufwändige Vorkehrungen zur Wahrung der Vertraulichkeit innerhalb Ihrer Organisation kümmern müssen.

Ombudsstelle / Meldestelle für Hinweise

Wir bilden allein oder in Absprache mit den bei Ihnen vorgesehenen Abteilungen wie Datenschutzbeauftragter, Betriebsrat, Personalrat oder Rechtsabteilung eine Ombudsstelle bzw. interne Meldestelle. Ihrer Organisation und den Hinweisgebenden stehen wir bei allen Themen rund um den Hinweisgeberschutz mit Rat und Tat zur Seite. Dies beinhaltet z.B. die Bearbeitung von Meldungen, aber auch von Vorgaben zu betrieblicher Compliance oder Klärung von Rechtsfragen. Wir überprüfen auch Ihr bestehendes Hinweisgebersystem und geben wertvolle Tipps zur erfolgreichen Einbindung des Hinweisgeberschutzes. Die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigen wir als Spezialisten auf diesem Gebiet selbstverständlich bestmöglich und helfen bei der notwendigen Dokumentation aus Sicht der Datenschutz-Grundverordnung.

Schulungen für Beschäftigte

Damit Ihre Beschäftigten Bescheid wissen, dass und wie sie sich zu welchen Hinweisgeberschutzthemen an uns wenden können, halten wir bei Ihnen vor Ort oder online Schulungen ab. Unser Anliegen ist es, nicht nur gesetzliche Bestimmungen zu vermitteln, sondern auch für die notwendige Transparenz in Ihrer Organisation zu sorgen. Ihre Beschäftigten und sonstige Hinweisgebende sollen sich vertrauensvoll an uns wenden können.

Gerne erzählen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch mehr. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem Sie uns Ihr Anliegen schildern. Welche Leistung für Ihre Organisation in Frage kommt, können wir dann ausführlich besprechen. Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Leistungsbeschreibung als pdf öffnen

Sie sind eine hinweisgebende Person und möchten eine Meldung machen? Unsere Meldekanäle finden Sie hier: